Wichtiger Hinweis für alle Immobilienmakler und -verkäufer und *Minnesota Approved Real Estate License Education Provider
Der allgemeine Modulkurs für 2019-2020
Hier finden Sie Informationen über den erforderlichen Weiterbildungsmodulkurs für 2019-2020. Es gibt einen 3,75-stündigen Modulkurs, der sowohl von Verkäufern als auch von Maklern absolviert werden muss. Der Abschluss dieses Kurses erfüllt auch die 1-stündige Schulung zum Thema Fair Housing und die 1-stündige Schulung zum Maklerrecht, wie in §82.61.(c):(1) (2) gefordert. Der Abschluss dieses Kurses erfüllt auch die 1-stündige Broker-Modul-Anforderung. Mit anderen Worten, es wird keinen separaten Maklermodulkurs für 2018-2019 geben.
*Bitte beachten Sie, dass gewerbliche Verkäufer und Makler von diesen Modulanforderungen ausgenommen sind und die gewerbliche Ausnahmegenehmigung beantragen müssen, wenn der Makler den Nachweis dafür zwischen dem 1. April und dem 30. Juni eines jeden Jahres auf dem Pulse Portal einreicht.
Das Thema für diesen Modulkurs ist: Agency, Fair Housing & Energy Efficiency
Alle nicht-befreiten Verkäufer und Makler müssen diesen allgemeinen Modulkurs vor dem 30. Juni 2020 absolvieren.
Zusätzliche Details:
- Dieser Kurs ist Teil der 15 Stunden Weiterbildung, die jedes Jahr fällig sind, nicht zusätzlich dazu.
- Um eine Anrechnung für das allgemeine Modul zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung bestehen, die am Ende des Kurses abgelegt wird. Die Prüfung bezieht sich auf den Inhalt des Moduls. Jede Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice- und True/False-Fragen, die zufällig aus einem Pool von mindestens 50 Fragen ausgewählt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 14 Fragen richtig sind. Die Prüfungsfragen wurden von Fachexperten in Absprache mit dem Handelsministerium verfasst.
- Das Handelsministerium legt in Absprache mit einem landesweiten Immobilienhandelsverband und einem landesweiten privaten Weiterbildungsanbieter die spezifischen Themen fest, die von den Modulen in jedem Lizenzjahr abgedeckt werden, sowie die Anzahl der Kreditstunden, die den einzelnen Modulen zugewiesen werden.
- Eine detaillierte Kursübersicht ansehen
Wichtiger Hinweis für alle Immobilienmakler und -verkäufer und *Minnesota Approved Real Estate License Education Provider
Der allgemeine Modulkurs für 2020-2021
Hier finden Sie Informationen über den erforderlichen Modulkurs für die Weiterbildung 2020-2021. Es gibt einen 3,75-stündigen Modulkurs, der sowohl von Verkäufern als auch von Maklern absolviert werden muss. Der Abschluss dieses Kurses erfüllt auch die 1-stündige Makler-Modulanforderung. Mit anderen Worten, es wird keinen separaten Maklermodulkurs für 2020-2021 geben.
*Bitte beachten Sie, dass gewerbliche Verkäufer und Makler von diesen Modulanforderungen ausgenommen sind und die gewerbliche Ausnahmeregelung beantragen müssen, wenn der Makler den Nachweis dafür zwischen dem 1. April und dem 30. Juni jeden Jahres auf dem Pulse Portal einreicht.
Das Thema für diesen Modulkurs ist: Minnesota Disclosure Laws
Alle nicht-befreiten Verkäufer und Makler müssen diesen allgemeinen Modulkurs vor dem 30. Juni 2021 absolvieren.
Weitere Details:
- Dieser Kurs ist Teil der 15 Stunden Weiterbildung, die jedes Jahr fällig sind, nicht zusätzlich zu ihnen.
- Um eine Anrechnung für das allgemeine Modul zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung am Ende des Kurses ablegen. Die Prüfung bezieht sich auf den Inhalt des Moduls. Jede Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice- und True/False-Fragen, die zufällig aus einem Pool von mindestens 50 Fragen ausgewählt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 14 Fragen richtig sind. Die Prüfungsfragen wurden von Fachexperten in Absprache mit dem Handelsministerium verfasst.
- Das Handelsministerium legt in Absprache mit einem landesweiten Immobilienhandelsverband und einem landesweiten privaten Weiterbildungsanbieter die spezifischen Themen fest, die von den Modulen in jedem Lizenzjahr abgedeckt werden, sowie die Anzahl der Kreditstunden, die den einzelnen Modulen zugewiesen werden.
- Eine detaillierte Kursübersicht ansehen
Fragen zu den erforderlichen Immobilienmodulen für Bildungsanbieter und Immobilienlizenznehmer
Q: Kann ein Bildungsanbieter ein Immobilienmodul nach dem Stichtag 30. Juni weiterhin für Lizenznehmer anbieten, die den Stichtag verpasst haben?
A: Ja, und der Kurs kann vor dem Ablaufdatum verlängert werden.
Q: Kann ein Bildungsanbieter einen erforderlichen Modulkurs verlängern?
A: Ja, Anbieter können Modulkurse verlängern, solange der Inhalt aktuell und legal ist und sich seit der ursprünglichen Genehmigung nicht geändert hat.
Q: Kann ein Lizenznehmer einen Pflichtmodulkurs mehr als einmal absolvieren und eine Anrechnung erhalten?
A: Ein Lizenznehmer kann ein Pflichtmodul ein zweites Mal absolvieren; er wird jedoch nicht zweimal für denselben Kurs in einem Verlängerungszeitraum eine Anrechnung erhalten. Ein Lizenznehmer kann eine erneute Anrechnung erhalten, aber nur, wenn er den Kurs zum zweiten Mal in einem zukünftigen zweijährigen Verlängerungszeitraum absolviert und eine allgemeine Anrechnung erhält.
Q: Wenn ein Verkäufer oder Makler ein erforderliches Modul nicht bis zum 30. Juni abschließt, wird ihm dann die Lizenz entzogen?
A: Ja.
Q: Was muss ein Lizenznehmer tun, um aktiv zu werden, damit er seine Pflichten als Lizenznehmer wahrnehmen kann?
A: Um aktiv zu werden, muss ein Lizenznehmer alle Anforderungen erfüllen, die zu dem Zeitpunkt fällig sind, zu dem er aktiv werden möchte. Dazu gehört auch das Vervollständigen aller fehlenden Module. Wenn aus irgendeinem Grund das/die benötigte(n) Modul(e) von keinem Bildungsanbieter angeboten wird/werden, wenden Sie sich an die Minnesota Department of Commerce Licensing Education Unit unter [email protected]
Q: Wenn ein Verkäufer oder Makler ein erforderliches Modul nicht bis zum 30. Juni abschließt, und zwar in einem Jahr, in dem er nicht für die Erneuerung seiner Lizenz zahlen muss, wird seine Lizenz trotzdem entzogen?
A: Ja. Darüber hinaus ist es für Primärmakler besonders wichtig, sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Module abgeschlossen haben. Sollte ein Hauptmakler nicht CE-konform sein, werden die individuelle Lizenz des Hauptmaklers, die Unternehmenslizenz und alle Verkäuferlizenzen erlöschen.
Q: Müssen Makler das allgemeine Modul abschließen?
A: Ja, sowohl Verkäufer als auch Makler müssen jedes Jahr am 30. Juni ein allgemeines Modul abschließen. In Zukunft müssen Makler möglicherweise ein 2. Modul nur für Makler absolvieren. Dieses „broker-only“-Modul ist für 2016/2017 oder 2017/2018 nicht erforderlich.
Q: Muss jeder Verkäufer und Makler ein Modul absolvieren?
A: Alle aktiven Verkäufer und Makler, die sich nicht in ihrer ersten Lizenzperiode befinden, müssen mindestens ein spezifisches allgemeines Modul am 30. Juni absolvieren. Zur Verdeutlichung: Ein brandneuer Verkäufer oder ein brandneuer Makler (in seiner ersten Verlängerungsperiode) hätte bis zu seiner ersten Verlängerung Zeit, alle 30 Stunden CE zu absolvieren und muss nur das Modul absolvieren, das bei seiner Verlängerung fällig ist. Das erste Modul am 30. Juni ist nicht erforderlich. Dies ist die einzige Ausnahme von der Modulanforderung.
Q: Müssen Lizenznehmer eine Prüfung ablegen, um eine Gutschrift für einen Modulkurs zu erhalten?
A: Ja, um eine Gutschrift für das Modul zu erhalten, muss ein Lizenznehmer eine Prüfung am Ende des Kurses ablegen, die in einem geschlossenen Buch abgehalten wird. Die Prüfungsfragen werden von Fachexperten in Absprache mit dem Minnesota Department of Commerce geschrieben.
Q: Vor dem 30. Juli 2017: Wenn ein Immobilienverkäufer oder -makler, der seine Lizenz im Jahr 2015 zunächst nicht erneuert hat, seine Lizenz im Zeitraum 2015 wiederherstellt, indem er das erforderliche Modul für 2015 sowie das Modul für 2016 absolviert, um seine überfälligen allgemeinen CE-Stunden zu erfüllen, muss er dann denselben Kurs für das Modul 2016 erneut absolvieren, um die Anforderung für das Modul 2016 zu erfüllen?
A: Ja. In diesem Szenario zählte das 2016er Modul zunächst für überfällige allgemeine CE zur Reaktivierung der 2015er Lizenz. Da das gleiche Modul nicht zweimal angerechnet werden kann, muss es im Jahr 2016 erneut belegt werden.
Q: Nach dem 30. Juli 2017: Wenn ein Immobilienverkäufer oder -makler, der seine Lizenz im Jahr 2016 zunächst nicht erneuert hat, seine Lizenz im Jahr 2016 wiederherstellt, indem er das erforderliche Modul 2016 sowie das Modul 2017 absolviert, um seine überfälligen allgemeinen CE-Stunden zu erfüllen, muss er dann denselben Kurs für das Modul 2017 erneut absolvieren, um die Anforderung für das Modul 2017 zu erfüllen?
A: Ja. In diesem Szenario zählte das 2017er Modul zunächst für überfällige allgemeine CE zur Reaktivierung der 2016er Lizenz. Da das gleiche Modul nicht zweimal angerechnet werden kann, muss es im Jahr 2017 erneut belegt werden.
Q: Müssen gewerbliche Verkäufer und Makler jedes Jahr eine Mitteilung an das Commerce Department senden, um sich für eine Befreiung von der Modulschulung zu qualifizieren, so wie sie es für die zweijährigen Erneuerungen des Fair-Housing- und Vermittlungsrechts tun?
A: Nein, da Befreiungsformulare in Papierform nicht mehr akzeptiert werden.
Q: Müssen nicht ansässige Lizenznehmer die Modulschulung absolvieren?
A: Ja, die meisten nicht ortsansässigen Lizenznehmer müssen die Modulschulung absolvieren. Bitte lesen Sie die wichtigen Informationen zur jährlichen Erneuerung von Lizenzen für Nichtansässige.
Q: Erfüllt das Modul 2016/2017 die Anforderungen für Fair Housing &oder Agency Law?
A: Nein, das Modul 2016/2017 enthält nicht die erforderliche 1-stündige Schulung zu Fair Housing und Agency Law. Beide Anforderungen müssen separat mit anderen Kursen für die Erneuerung am 30.6.17 erfüllt werden.
Q: Erfüllt das Modul 2017/2018 die Anforderungen für Fair Housing &oder Agency Law?
A: Ja, das Modul 2017/2018 enthält die erforderliche 1-stündige Schulung für Fair Housing und Agency Law.
82.61 Licensing: Weiterbildung und Schulung
(h) Als Teil der Weiterbildungsanforderungen dieses Abschnitts und des Abschnitts 82.64 verlangt der Beauftragte, dass alle Immobilienmakler und -verkäufer entweder 3,75 oder 7,5 Stunden Modulschulung pro Lizenzjahr innerhalb der 30 Stunden Weiterbildung erhalten, die während jeder zweijährigen Lizenzperiode erforderlich sind. Für jedes Lizenzjahr legt der Beauftragte fest, welche Module erforderlich sind. Die Module müssen Themen aus dem Immobilienbereich abdecken, die für den Immobilienmarkt und den Beruf von Bedeutung und von aktuellem Interesse sind. Der Beauftragte legt die spezifischen Themen fest, die von den Modulen für jedes Lizenzjahr abgedeckt werden sollen, sowie die Anzahl der Kreditstunden, die jedem Modul zugewiesen werden. Bei der Festlegung der Themen und der Anzahl der Kreditstunden berät sich der Beauftragte mit einem landesweiten Immobilienhandelsverband und einem landesweiten privaten Weiterbildungsanbieter. Wenn der Beauftragte ein Modul erstellt hat, muss der Beauftragte den Lizenznehmern und den Anbietern von Weiterbildungsmaßnahmen für Immobilien einen Überblick über die Themen, die von dem Modul abgedeckt werden, und die damit verbundenen Kreditstunden bis spätestens 1. April eines jeden Jahres veröffentlichen. Der Beauftragte kann die Entwicklung des Moduls und des Tests, vorbehaltlich der Zustimmung des Beauftragten, an einen landesweiten Immobilienhandelsverband delegieren. Die Anrechnung jedes Moduls muss vom erfolgreichen Abschluss des Lizenznehmers abhängig gemacht werden, der durch eine Prüfung der Kenntnisse des Lizenznehmers über den vom Modul abgedeckten Inhalt auf der Grundlage von schriftlichen, vom Beauftragten genehmigten Testfragen, wie in Absatz (k) beschrieben, festgestellt wird. Module, die gemäß diesem Absatz festgelegt werden, können von jeder Person angeboten werden, die berechtigt ist, in diesem Bundesstaat Weiterbildungen im Bereich Immobilien anzubieten. Ungeachtet des Absatzes (c) liegt es im Ermessen des Beauftragten, zu bestimmen, dass die Anforderungen des Moduls ganz oder teilweise die Anforderungen des Absatzes (c) für eine Lizenzperiode, in der das Modul angeboten wird, erfüllen.
(i) Die 30 Stunden Weiterbildung pro Lizenzperiode für Immobilienmakler müssen ein Modul von mindestens einer Stunde pro Lizenzjahr enthalten, das nach dem in Absatz (i) vorgesehenen Verfahren entwickelt wurde und speziell auf für Makler relevante Themen ausgerichtet ist.
(j) Der schriftliche Test für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls, das von einem Weiterbildungsanbieter angeboten wird, muss aus Fragen bestehen, die von diesem Anbieter aus einem Pool von Testfragen ausgewählt wurden, die vom Beauftragten entworfen und genehmigt wurden. Bei dem Test muss es sich um einen schriftlichen Test in Papier- oder elektronischer Form handeln, der vom Lizenznehmer am Ende des Moduls als Teil der dem Modul gewidmeten Kreditstunden abgelegt wird, wobei der Test jedoch nicht mit mehr als einem Sechstel der dem Modul zugewiesenen Zeit angerechnet werden darf. Der Anbieter muss die Tests vorbereiten, durchführen, auswerten und alle damit verbundenen Kosten übernehmen. Der Beauftragte bestimmt die Anzahl der Fragen, die in einem Test enthalten sein müssen, und den Prozentsatz der Fragen, die richtig beantwortet werden müssen. Der Anbieter kann einen Vertrag mit einer dritten Partei für die Auswertung des Tests abschließen. Einem Lizenznehmer muss erlaubt werden, so lange zu bleiben, wie es vernünftigerweise notwendig ist, um den Test abzuschließen.
(k) Die Paragraphen (h), (i) und (j) gelten nicht für gewerbliche Verkäufer und gewerbliche Makler, die ausschließlich im gewerblichen Immobiliengeschäft tätig sind und die beim Beauftragten eine Bestätigung dieses Status einreichen.