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Filter und Herstellergarantien

Verbraucher-Käufer von Kfz-Filtern werden manchmal von einem Autohändler-Service-Schreiber oder Mechaniker darauf hingewiesen, dass eine Marke von Ersatzfilter nicht in den Verbraucher-s Fahrzeug während der Garantiezeit verwendet werden kann. Es wird behauptet, dass die Verwendung der Marke zum „Erlöschen der Garantie“ führt, mit der Aussage oder Implikation, dass nur Filter der Erstausrüstungsmarke verwendet werden dürfen. Dies lässt natürlich Zweifel an der Qualität des Ersatzfilters aufkommen.

Diese Behauptung ist einfach nicht wahr. Fragt der Verbraucher nach der schriftlichen Erklärung, so wird er sie nicht erhalten. Dennoch kann der Verbraucher ein ungutes Gefühl bei der Verwendung von Ersatzfiltern haben, die nicht aus der Erstausrüstung stammen. Angesichts der großen Anzahl von Heimwerkern, die es vorziehen, ihre eigenen Filter zu installieren, sollte diese irreführende Behauptung korrigiert werden.

Nach dem Magnuson – Moss Warranty Act, 15U.S.C. SS 2301-2312 (1982) und den allgemeinen Grundsätzen des Federal Trade Commission Act, darf ein Hersteller nicht die Verwendung eines Filters (oder eines anderen Artikels) einer bestimmten Marke verlangen, es sei denn, der Hersteller stellt den Artikel im Rahmen der Garantiebedingungen kostenlos zur Verfügung.

Wenn dem Verbraucher also gesagt wird, dass nur der Erstausrüstungsfilter die Garantie nicht ungültig macht, sollte er verlangen, dass der OE-Filter kostenlos geliefert wird. Wenn ihm der Filter in Rechnung gestellt wird, verstößt der Hersteller gegen den Magnuson – Moss Warranty Act und andere geltende Gesetze.

Durch die Bereitstellung dieser Informationen an die Verbraucher kann der Filter Manufacturers Council dazu beitragen, die irrige Behauptung zu bekämpfen, dass ein Ersatzfilter einer anderen Marke als der Erstausrüstung „die Garantie ungültig macht“

Es ist zu beachten, dass der Magnuson – Moss Warranty Act ein Bundesgesetz ist, das für Verbraucherprodukte gilt. Die Federal Trade Commission ist befugt, den Magnuson – Moss Warranty Act durchzusetzen, einschließlich der Erwirkung von einstweiligen Verfügungen und Anordnungen, die eine Entlastung beinhalten. Darüber hinaus kann ein Verbraucher eine Klage unter dem Magnuson – Moss Warranty Act einreichen.

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