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Insassen dieser Einrichtung haben die Möglichkeit, vier Personen, die Familie oder Freunde sind, jeden Tag außer Samstag zu besuchen. Die Besuchszeit beginnt um 9:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr.

Am Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag beginnen die Besuche wieder um 18:00 Uhr – 20:00 Uhr. Am Dienstag und Donnerstag sind die Besuchszeiten von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Jeder Besuch dauert etwa 30 Minuten. Keine Besuche am Samstag. Die Besuchszeit kann aufgrund der Bedürfnisse des Gefängnisses verkürzt werden.

Jeder verlängerte oder zusätzliche Besuch muss von der Schichtleitung vor dem Besuchstag genehmigt werden. Pro Häftling sind nur vier (4) Besucher in der Besuchskabine erlaubt. Personen unter 18 Jahren ist der Besuch nicht gestattet, es sei denn, sie werden von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet.

Alle Besucher müssen einen gültigen Ausweis vorlegen. Diese akzeptablen Formen der Identifikation sind: Gültiger staatlicher Führerschein mit Lichtbild, staatliche Ausweise mit Lichtbild, Militärausweise oder andere Arten von Lichtbildausweisen, die vom Schichtleiter genehmigt wurden.
Personen auf Hafturlaub oder mit Freigang aus einer Justizvollzugsanstalt oder Personen, die auf eine Verhandlung wegen eines Verbrechens oder einer Straftat in einer anderen Gerichtsbarkeit warten, dürfen nicht besucht werden. Alle Besucher müssen ordnungsgemäß gekleidet sein. Es ist keine freizügige Kleidung erlaubt und das Tragen von Kleidung, die übermäßig viel Haut zeigt, ist ein Grund für die Beendigung des Besuchs. Alle Besucher werden beim Betreten des Gefängnisses oder des Büros des Sheriffs durchsucht. Das Williamson County Jail hat das Recht, jeden Besucher abzuweisen. Jegliche illegale Aktivität und/oder Störung vor, während oder nach einem Besuch durch den Insassen oder Besucher ist ein Grund für die Beendigung des Besuchs. Es können disziplinarische Maßnahmen und/oder strafrechtliche Anklagen gegen den/die zuwiderhandelnden Häftling(e) ergriffen werden und der Verlust der Besuchsrechte kann verhängt werden. Besucher, die eine Störung verursachen, werden aus dem Besuchsbereich des Gefängnisses geführt und das Besuchsrecht kann widerrufen werden. Es dürfen keine Telefone, Kameras oder Aufnahmegeräte in das Büro des Sheriffs oder den Besuchsbereich des Gefängnisses mitgebracht werden.

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