Wenn Sie auf einem Formular W-2 Löhne von Klerikern, Geistlichen oder Missionaren ausgewiesen haben, die der Selbstständigkeitssteuer unterliegen, aber keine FICA-Steuern (Sozialversicherung und Medicare) einbehalten wurden:
- Klicken Sie in Ihrer TaxAct® Steuererklärung (Online oder Desktop) auf die Registerkarte Federal. Auf kleineren Geräten klicken Sie in die obere linke Ecke und wählen dann Federal.
- Klicken Sie auf Wages and Salaries (Löhne und Gehälter), um die Kategorie zu erweitern, und klicken Sie dann auf Wage income reported on Form W-2
- Klicken Sie auf Add (Hinzufügen), um eine neue Kopie des Formulars zu erstellen, oder klicken Sie auf Review (Überprüfen), um ein bereits erstelltes Formular zu überprüfen
- Klicken Sie auf Quick Entry (Schnelleingabe) oder Step-by-Step Guidance (Schrittweise Anleitung). Wenn Sie Schnelleingabe wählen, müssen Sie nach unten scrollen, um alle zutreffenden Fragen zu beantworten. Wenn Sie Schritt-für-Schritt-Anleitung wählen, fährt das Programm mit den Interviewfragen fort.
- Wenn keine Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einbehalten werden (die in den Feldern 4 bzw. 6 des Formulars W-2 angegeben werden), erscheint der Bildschirm mit dem Titel Wages – W-2 – Clergy Wages.
Wenn Sie einen Wohngeldzuschuss für den Klerus haben:
Generell wird der Wohngeldzuschuss in Feld 14 des W-2 angegeben und ist nicht in den Feldern 1, 3 oder 5 enthalten. Der angemessene Mietwert eines Pfarrhauses oder der Wohngeldzuschuss kann nur für Einkommenssteuerzwecke vom Einkommen ausgeschlossen werden.
Für Zwecke der Selbstständigensteuer gilt kein Ausschluss. Daher verlangt TaxAct, dass das Wohngeld auf dem Arbeitsblatt „Self-Employment Tax Adjustment Worksheet“ für die Berechnung der SE-Steuer eingetragen wird.
Zur Eingabe des Wohngeldes:
- Klicken Sie auf die Registerkarte „Federal“. Auf kleineren Geräten klicken Sie in die obere linke Ecke und wählen dann Federal.
- Klicken Sie auf Steuern, um die Kategorie zu erweitern, und klicken Sie dann auf Steueranpassungen für Selbstständige
- Klicken Sie auf dem Bildschirm mit der Überschrift Self-Employment Tax – Housing Allowance (Selbstständige Steuer – Wohngeld) auf Yes (Ja)
- Das Programm fährt mit den Interviewfragen fort, damit Sie die entsprechenden Informationen eingeben oder überprüfen können
Das Wohngeld wird dann in Schedule SE übertragen, Abschnitt B, Teil I, Zeile 2 zur Berechnung der SE-Steuer übertragen, wird aber nicht zum Einkommen auf Formular 1040 addiert
Das überschüssige Wohngeld entsteht, wenn das Wohngeld, das das Geistliche Mitglied von der Kirche oder Organisation erhalten hat, höher ist als der Betrag, der tatsächlich für die Bereitstellung einer Wohnung verwendet wurde. Das überschüssige Wohngeld wird auf Formular 1040, Zeile 7 übertragen.