Ihre Fans werden Sie an Ihrem Bandnamen erkennen. Er ist ein wertvolles Gut, das sorgfältige Überlegungen verdient. Erstens: Recherchieren Sie, damit Sie einen Namen wählen, der nicht schon von einer anderen Band verwendet wird. Zweitens ist es wichtig, dass Sie festlegen, wem der Name gehört, und die Vereinbarung schriftlich festhalten. Schließlich sollten Sie den Namen schützen, indem Sie seine Verwendung dokumentieren und den Namen als Bundesmarke registrieren lassen.
Finden Sie heraus, ob Ihr Bandname bereits verwendet wird
– Führen Sie eine Google-Suche durch.
– Überprüfen Sie Branchenressourcen, einschließlich Billboard’s Talent Directory (teuer).
– Durchsuchen Sie das Band Register, das eine wachsende Datenbank mit mehr als 310.000 Bands und Künstlern hat. Die Seite enthält einen Link zum U.S. Federal Trademark Registration Service, der gegen eine Gebühr von 30 Dollar erhältlich ist.
– Erkundigen Sie sich bei BMI und ASCAP, den beiden großen Musiklizenzierungsorganisationen. Sie führen eine Suche in ihren Verzeichnissen nach widersprüchlichen Namen durch.
– Führen Sie eine Datenbanksuche im U.S. Patent and Trademark Office durch. (Dies ist auch eine großartige Seite, um herauszufinden, was eine Marke definiert und wie man eine Bundesmarke anmeldet).
– Rufen Sie die wichtigste öffentliche Bibliothek in Ihrer Region an und fragen Sie, ob sie eine CD-ROM mit dem Federal Trademark Register hat. Suchen Sie nach Ihrem vollständigen Bandnamen und dann nach jedem einzelnen Wort.
– Beauftragen Sie eine Recherchefirma (relativ kostspielig, aber zuverlässig). Eine bekannte Quelle für Markenrecherchen ist Thomson Compumark.
– Vergessen Sie nicht, nach Domainnamen zu suchen. Um eine Suche durchzuführen, gehen Sie zu InterNIC. Wenn der von Ihrer Band gewünschte Domain-Name verfügbar ist, sollten Sie ihn so schnell wie möglich registrieren. Um sich zu registrieren, besuchen Sie das Verzeichnis der akkreditierten Registrierstellen auf der InterNIC-Website.
Bestimmen Sie, wem der Name gehört
Nur weil der Schlagzeuger sich den Bandnamen ausgedacht hat, heißt das nicht, dass er ihm gehört (dasselbe gilt für den Gitarristen, der sagt: „Ich habe den Bandnamen genannt!“). Der Bandname könnte jedem gehören, sogar jemandem außerhalb der Band, also ist es am besten, eine schriftliche Vereinbarung zu erstellen, die diese Angelegenheit regelt. Eine Bandpartnerschaftsvereinbarung sollte festlegen, wem der Bandname gehört. Wenn die Bandmitglieder wechseln, sollte die Vereinbarung aktualisiert werden, um ein vollständiges Verständnis und Klarheit bezüglich des Eigentums am Namen zu gewährleisten. Außerdem sollte in allen Vereinbarungen mit Dritten (wie Plattenfirmen, Managern, Agenten usw.) eine ausdrückliche schriftliche Bestimmung enthalten sein, die besagt, dass diese Dritten weder ein Interesse noch ein Recht an dem Namen haben.
Den Namen schützen
Wenn Ihre Band jemals CDs oder andere Merchandise-Artikel verkaufen, eine Website, eine Facebook- oder MySpace-Seite betreiben oder bei Konzerten auftreten könnte, sollten Sie weiterlesen. Der Namensschutz ist Gegenstand von zwei häufigen Missverständnissen:
– Bandnamen sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. Sie fallen unter das Markenrecht.
– Die Einreichung eines Fictitious Business oder Assumed Business Name beim Secretary of State garantiert nicht die exklusive Nutzung dieses Namens. Die Namensregistrierung stellt lediglich ein Mittel zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens dar. Im Wesentlichen teilt er der Öffentlichkeit mit, dass Sie als jemand anderes als Sie selbst „Geschäfte machen“ (oder als „Spitzname“ für Ihr Unternehmen oder Ihre Partnerschaft) und ermöglicht es Gläubigern zu wissen, wer für die Aktivitäten des Unternehmens verantwortlich ist.
Markenzeichen
Rechte an einem Gruppennamen entstehen in der Regel durch die Verwendung des Namens, nicht durch die Markeneintragung. Um Rechte zu begründen, muss eine Band aktiv unter ihrem Namen auftreten, unter ihrem Namen werben und/oder Produkte, die ihren Namen tragen, an die Öffentlichkeit verkaufen. Daher ist es zwingend erforderlich, dass Sie Aufzeichnungen über Ihre kommerziellen Aktivitäten führen. Wenn keine andere Band diesen Namen in Ihrer Region bereits verwendet, werden Sie Rechte an dem Namen etablieren und können andere Bands daran hindern, ihn in Ihrer Region zu verwenden.
Eine Marke ist ein Wort, ein Satz, ein Design oder ein Symbol oder eine Kombination von Wörtern, Sätzen, Designs oder Symbolen, die eine Reihe von Waren identifiziert und von einer anderen unterscheidet. Bandnamen werden eigentlich als „Dienstleistungsmarken“ betrachtet, weil sie helfen, zwischen Anbietern von Unterhaltungsdienstleistungen zu unterscheiden.
Um den Namen über Ihr lokales Gebiet hinaus zu schützen, wird eine Registrierung beim U.S. Patent and Trademark Office empfohlen. Abgesehen davon, dass Sie anderen Bands mitteilen, dass Sie bereits Rechte an einem Namen haben, ermöglicht Ihnen die Registrierung, vor einem Bundesgericht wegen Markenrechtsverletzung zu klagen. Noch wichtiger ist, dass die Androhung einer Klage in der Regel ausreicht, um andere Bands davon abzuhalten, Ihren Namen zu verwenden.
Das Verfahren zur Anmeldung einer Bundesmarke umfasst (1) die Einreichung des entsprechenden Antragsformulars, (2) den Nachweis, dass der Name im „zwischenstaatlichen“ Handel (durch öffentliche Auftritte, Werbung oder den Verkauf von Waren) verwendet wurde und (3) eine Anmeldegebühr von etwa 325 $.
Obwohl Markenrechte in der Regel demjenigen gewährt werden, der eine vorherige kommerzielle Nutzung nachweisen kann, ist es möglich, einen Namen zu reservieren, indem man eine „Absichtserklärung“ (ITU) zur Nutzung einreicht. Sie können den Namen beim Markenamt reservieren, indem Sie eine gutgläubige Absicht nachweisen, Ihre „Marke“ in naher Zukunft für bestimmte Waren oder Dienstleistungen (z. B. Schallplatten oder eine Konzerttournee) zu verwenden. Damit die Registrierung gewährt wird, müssen Sie auch einen nachträglichen Nachweis erbringen, dass Sie den Namen tatsächlich auf kommerzieller Basis verwendet haben.
Wenn Sie denken, dass Sie eine Marke registrieren möchten, rät VLAA dringend, die Hilfe eines qualifizierten Anwalts für geistiges Eigentum in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie im Südwesten von Illinois oder Missouri leben und einen Anwalt beauftragen möchten, senden Sie uns bitte einen Antrag auf Unterstützung.
Erfahren Sie mehr über Marken
U.S. Patent and Trademark Office