Arbeitsstunden
Die Mindestlohngesetze von Pennsylvania verlangen von Arbeitgebern, dass sie Arbeitnehmer für alle geleisteten Arbeitsstunden entlohnen. Es definiert geleistete Arbeitsstunden als die Zeit, in der der Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangt, auf seinem Gelände zu sein, Dienst zu haben oder an einem vorgeschriebenen Arbeitsplatz zu sein. Es umfasst auch die Zeit, in der Arbeitnehmer beschäftigt sind oder arbeiten dürfen. PA Admin. Code 231.1(b)
Arbeitswoche
Die Mindestlohngesetze von Pennsylvania definieren eine Arbeitswoche als einen Zeitraum von sieben (7) aufeinanderfolgenden Tagen, der an jedem vom Arbeitgeber festgelegten Tag beginnen kann. PA Admin. Code 231.1.
Wartezeit
Die Mindestlohngesetze von Pennsylvania gehen nicht darauf ein, wann ein Arbeitgeber die Wartezeit eines Arbeitnehmers als Arbeitsstunden für die Zwecke seiner Mindestlohn- und Überstundenanforderungen zählen muss. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Pennsylvania dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, können die in diesem Gesetz festgelegten Standards in Bezug auf Wartezeiten eine angemessene Orientierungshilfe bieten.
Bereitschaftsdienst
Die Mindestlohngesetze von Pennsylvania regeln nicht, wann ein Arbeitgeber Bereitschaftsdienstzeiten von Arbeitnehmern als Arbeitsstunden für die Zwecke seiner Mindestlohn- und Überstundenanforderungen zählen muss. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Pennsylvania dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, können die in diesem Gesetz festgelegten Standards in Bezug auf Bereitschaftsdienstzeiten eine angemessene Orientierung bieten.
Schlafenszeit
Die Mindestlohngesetze von Pennsylvania regeln nicht, wann ein Arbeitgeber die Schlafenszeit von Arbeitnehmern als geleistete Arbeitsstunden für die Zwecke seiner Mindestlohn- und Überstundenanforderungen zählen muss. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Pennsylvania dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, können die in diesem Gesetz festgelegten Standards in Bezug auf die Schlafenszeit eine vernünftige Orientierung bieten.
Reisezeit
Die Mindestlohngesetze von Pennsylvania verlangen von Arbeitgebern, dass sie die Reisezeit von Arbeitnehmern als geleistete Arbeitsstunden für die Zwecke der Mindestlohn- und Überstundenanforderungen zählen, wenn die Arbeitnehmer während der normalen Arbeitszeit als Teil ihrer normalen Pflichten reisen. PA Admin. Code 231.1(b)
Besprechungs-, Vortrags- und Schulungszeiten
Die Mindestlohngesetze von Pennsylvania regeln nicht, wann ein Arbeitgeber die von Arbeitnehmern bei Besprechungen, Vorträgen und Schulungen verbrachte Zeit als Arbeitsstunden für die Zwecke seiner Mindestlohn- und Überstundenanforderungen zählen muss. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Pennsylvania dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, können die von diesem Gesetz festgelegten Standards in Bezug auf Besprechungs-, Vortrags- und Schulungszeiten eine angemessene Orientierung bieten.
Zeit für das Erscheinen oder Melden
Die Mindestlohngesetze von Pennsylvania verlangen nicht, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer für das Melden oder Erscheinen zur Arbeit bezahlen, wenn keine Arbeit geleistet wird. Ein Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, einem Arbeitnehmer eine Mindeststundenzahl zu zahlen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Beendigung seiner geplanten Schicht von der Arbeit entlässt. Arbeitgeber sind nur verpflichtet, Mitarbeiter für tatsächlich geleistete Stunden zu bezahlen.