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Protocol and Communique for Air Travel Operations During the COVID-19 Public Health Crisis | Kenya Civil Aviation Authority

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Nach dem Ausbruch und der weltweiten Verbreitung des Coronavirus COVID-19 Public Health Crisis hat die Luftfahrtindustrie unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus gelitten. Die vorübergehende Einstellung des Passagierbetriebs über nationale Grenzen hinweg führte zu einem deutlichen Rückgang der internationalen Luftfahrtaktivitäten.

Am 6. Juli 2020 kündigte Seine Exzellenz, der Präsident der Republik Kenia, die Wiederaufnahme des inländischen Passagierflugbetriebs am 15. Juli 2020 und des internationalen Passagierflugbetriebs ab dem 1. August 2020 an.

Um eine reibungslose Wiederaufnahme des Flugbetriebs zu ermöglichen, hat der Kabinettssekretär des Ministeriums für Verkehr, Infrastruktur, Wohnungsbau, Stadtentwicklung und öffentliche Arbeiten, Hon. James W. Macharia, EGH, ein Protokoll und ein Kommuniqué für den Flugbetrieb während der Gesundheitskrise COVID-19 herausgegeben. Das Protokoll enthält Maßnahmen, die von den Akteuren und Dienstleistern im Flugverkehr ergriffen werden müssen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, während das Kommunique internationalen Passagieren rät, in welche Länder sie unter Einhaltung der geltenden COVID-19-Präventionsrichtlinien nach Kenia einreisen können

Bei der Wiederaufnahme des Flugbetriebs übernimmt das Protokoll die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation sowie des Gesundheitsministeriums zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus, diese beinhalten: –

a) Öffentliche Aufklärung

b) Physische Distanzierung

c) Gesichtsbedeckung und Masken

d) Routine-Desinfektion

e) Gesundheits-Screening

f) Kontaktverfolgung; und

g) Gesundheitserklärungen

Das Kommuniqué setzt voraus, dass Reisende einen negativen PCR-basierten COVID-19-Test haben, der innerhalb von 96 Stunden vor der Reise durchgeführt wurde, und aus Ländern kommen, die als COVID-19-Übertragungsgebiete mit niedrigem bis mittlerem Risiko gelten und von der Quarantäne ausgenommen sind. Klicken Sie auf diesen Link, um das aktuelle Kommuniqué zu lesen

Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Protokoll mit dem Bericht der International Civil Aviation Organisation (ICAO) Civil Aviation Restart & Recovery Taskforce (CART) übereinstimmt, der einen Leitfaden für die Erholung der globalen Luftfahrt von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bietet.

Um sicherzustellen, dass Passagiere und Luftfahrtpersonal vor einer Ansteckung mit dem Virus geschützt sind, adressiert das vom Cabinet Secretary herausgegebene Protokoll die folgenden Bereiche:

a) Flughafen

Das Protokoll adressiert Elemente innerhalb der Flughafenumgebung, die vom Flughafenbetreiber angegangen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Flughafenumgebung sowohl für Passagiere als auch für die fliegende Öffentlichkeit sicher ist.

b) Flugzeug

Fokussiert auf spezifische Richtlinien für das Management des Flugzeugs, so dass Passagiere und Arbeiter dem Virus nicht ausgesetzt sind, indem sie sich an Bord des Flugzeugs befinden.

c) Besatzung

Beschreibt das Protokoll, das befolgt werden muss, um die Sicherheit der Besatzung zu gewährleisten sowie die Erleichterung der Besatzung bei internationalen Einsätzen, um die Bereitstellung ihrer wesentlichen Dienste zu erleichtern.

d) Fracht

Betrachtet die Möglichkeit der Übertragung des Virus durch Frachtoperationen und bietet daher eine Anleitung, wie die möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Frachtmanagement gemindert werden können.

Das Protokoll kann hier abgerufen werden

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