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Teilzeit arbeiten, nachdem Sie von der Social Security Administration als behindert eingestuft wurden

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Ist es möglich, Teilzeit zu arbeiten und meine Invaliditätsleistungen nicht zu verlieren?

Ja, das ist möglich. Die vollständige Antwort auf diese Frage hängt jedoch davon ab, wie viel Sie verdienen und welche Art von Invaliditätsleistungen Sie erhalten, entweder:

  • Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung (manchmal als Social Security Disability Insurance – SSDI bezeichnet), oder
  • Supplemental Security Income (gewöhnlich als SSI bezeichnet) Leistungen.

Wenn Sie Supplemental Security Income erhalten und arbeiten gehen, reduziert die Social Security Administration (SSA) Ihre SSI-Leistungen um einen Dollar für jeweils zwei Dollar, die Sie nach den ersten 65 Dollar verdienen (oder 85 Dollar, wenn Sie kein anderes Einkommen haben). Das bedeutet, dass Sie durch Teilzeitarbeit so viel verdienen könnten, dass Ihre SSI-Leistungen eingestellt werden. Aber wenn Ihre Leistungen nicht wegen Ihres Verdienstes für ein ganzes Jahr gestoppt wurden, wird die Social Security Administration Ihre SSI-Leistungen wieder in Gang setzen, wenn Ihr Verdienst sinkt. Wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen erhalten haben, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Wenn Sie Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung erhalten und Ihr Verdienst unter dem Betrag liegt, den die Sozialversicherungsbehörde als „wesentliche Erwerbstätigkeit“ bezeichnet, werden Ihre Leistungen aufgrund des Verdienstes weder eingestellt noch reduziert. Das heißt, Sie erhalten weiterhin Ihre volle Invaliditätsleistung der Sozialversicherung, während Sie Teilzeit arbeiten. Es ist auch möglich, mehr als den Betrag der „substanziellen Erwerbstätigkeit“ zu verdienen und trotzdem Ihre vollen Leistungen während der neunmonatigen Probezeit zu erhalten.

Wie viel kann ich pro Monat verdienen und trotzdem meine Social Security Invaliditätsleistungen erhalten?

Sie können bis zum Betrag der „substanziellen Erwerbstätigkeit“ verdienen, der für das Jahr 2010 1.000 US-Dollar pro Monat an Bruttoeinkommen beträgt (nicht das Nettoeinkommen), und trotzdem Ihre volle monatliche Social Security Invaliditätsleistung behalten. Der Betrag der wesentlichen Erwerbstätigkeit ist ein absoluter Grenzwert. Wenn Ihr anrechenbares Einkommen im Durchschnitt den Betrag der wesentlichen Erwerbstätigkeit übersteigt, auch wenn es nur 1 Dollar mehr ist, werden Ihre Sozialversicherungsleistungen bei Invalidität eingestellt, nachdem Sie Ihre neunmonatige Probezeit (und eine Schonfrist von drei weiteren Monaten) verbraucht haben, egal wie behindert Sie sind.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten und Probleme bei der Beibehaltung Ihrer Leistungen vermeiden wollen, ist es am besten, Ihr Einkommen deutlich unter dem Betrag der wesentlichen Erwerbstätigkeit zu halten. Da es Vorteile hat, Ihr Einkommen unter dem Betrag zu halten, den die SSA als „Probearbeitszeit-Leistungen“ bezeichnet, der im Jahr 2010 bei 720 US-Dollar pro Monat liegt, empfehlen wir Ihnen dies, wenn Sie Sozialversicherungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit erhalten. Auf diese Weise verbrauchen Sie Ihre Probearbeitsmonate nicht; Sie können sie für eine spätere Verwendung aufsparen, wenn Sie sich jemals entscheiden, wieder Vollzeit zu arbeiten.

Wenn Ihr Anspruch auf SSI besteht, gelten die Regeln für die Probearbeitszeit nicht. Für Personen, die bereits SSI-Leistungen erhalten, gelten die Regeln für den Betrag der wesentlichen Erwerbstätigkeit ebenfalls nicht.

Welche Vorteile hat es, das Einkommen unter dem Betrag der „Probearbeitszeit-Leistungen“ zu halten?

Die Regeln für die Probearbeitszeit erlauben es Ihnen, neun Monate lang einen beliebigen Betrag pro Monat zu verdienen und trotzdem die vollen monatlichen Invaliditätsleistungen zu erhalten. So können Sie testen, ob Sie in der Lage sind, in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren, ohne dass Ihre monatlichen Invaliditätsleistungen eingestellt werden. Sie könnten z. B. acht Monate lang Vollzeit arbeiten, während dieser Zeit würden Sie für die Vollzeitarbeit bezahlt werden und auch Ihre Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung erhalten. Wenn Sie am Ende der achtmonatigen Arbeit entscheiden, dass Sie nicht weiterarbeiten können, schadet das Ihren laufenden Invaliditätsleistungen nicht. Sie behalten Ihre Leistungen, solange Sie sich medizinisch nicht verbessern.

Doch oft nutzen Menschen ihre Probearbeitsmonate aus, indem sie Teilzeit arbeiten. Manche Menschen, die Teilzeit gearbeitet haben, während ihre Ansprüche anhängig waren, sind überrascht zu entdecken, dass sie ihre Probearbeitsmonate aufgebraucht haben, noch bevor die Social Security Administration sie als arbeitsunfähig eingestuft hat. Wenn Ihr Einkommen den monatlichen Betrag für die Probearbeitszeit übersteigt (der im Jahr 2010 $720 beträgt – er steigt in den meisten Jahren ein wenig an), und zwar für neun Monate, seit Sie Leistungen beantragt haben, auch wenn diese neun Monate nicht aufeinander folgen, haben Sie Ihre Probearbeitszeit aufgebraucht. Ein Probearbeitsmonat hier und ein Probearbeitsmonat dort zählt, solange alle neun Monate in einem Fünfjahreszeitraum liegen. Sobald Sie Ihre neunmonatige Probearbeitszeit aufgebraucht haben, ist sie weg.

Personen, die ihre neunmonatige Probearbeitszeit bereits durch Teilzeitarbeit aufgebraucht haben, sind überrascht, wenn die Social Security Administration ihre Invaliditätsleistungen abrupt einstellt. Wenn zum Beispiel Ihre Probearbeitszeit bereits aufgebraucht ist und Sie dann für acht Monate in Vollzeit arbeiten gehen, werden Ihre Leistungen nach nur drei Monaten Arbeit eingestellt. Sie werden wahrscheinlich in der Lage sein, Ihre Invaliditätsleistungen zurückzubekommen, wenn Sie innerhalb von drei Jahren, nachdem Sie Ihre neun Probearbeitsmonate aufgebraucht haben, aufhören zu arbeiten; aber wenn Sie dann mehr als drei Jahre, nachdem Sie Ihre Probearbeitszeit aufgebraucht haben, wieder auf dem Niveau der wesentlichen Erwerbstätigkeit arbeiten, soll die Social Security Administration Ihre Leistungen mit dem ersten Arbeitsmonat einstellen. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt (also mehr als drei Jahre nach Ablauf der Probezeit) nicht mehr arbeiten können, wird es schwieriger, Ihre Leistungen wieder zu bekommen.

Kurz gesagt, ist es am besten, die Probezeit nicht auszuschöpfen, bis Sie bereit sind, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Da die Probezeit wertvoll sein kann, empfehlen wir Ihnen, sie nicht mit Teilzeitarbeit zu verschwenden. Um die Probezeit nicht zu verschwenden, müssen Sie Ihr monatliches Einkommen unter dem Betrag der Probezeitleistungen halten.

Wenn ich versuche, mein Einkommen unter dem monatlichen Betrag der Probezeitleistungen zu halten, zählt dann das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen?

Das Bruttoeinkommen. Und dieses Bruttoeinkommen wird nicht über die Arbeitsmonate gemittelt. Die Regeln für das monatliche Einkommen der Probearbeitszeit sind sehr streng. Es gibt keine Abzüge, die von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen werden können, um es unter den monatlichen Betrag der Probearbeitszeit zu reduzieren.

Wenn ich mehr Einkommen benötige, als die Regeln der Probearbeitszeit zulassen, was sind die Regeln, wenn ich weniger als das Niveau der „wesentlichen Erwerbstätigkeit“ arbeite?

Das Bruttoeinkommen zählt, aber das Einkommen wird gemittelt. Theoretisch können Sie Krankengeld, Urlaubsgeld und das, was die Sozialversicherungsbehörde als „behinderungsbedingte Arbeitsausgaben“ bezeichnet, abziehen. Das sind in der Regel die Beträge, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen, um Ihre Behinderung zu behandeln, aber es kann auch andere Arbeitsausgaben geben, die abgezogen werden können. Sie müssen sich mit Ihrem Anwalt oder jemandem bei der Sozialversicherungsbehörde über diese Abzüge beraten, weil viele Dinge, von denen Sie vielleicht denken, dass sie absetzbar sind, wie z. B. die Krankenversicherung, nicht absetzbar sind. Diese Abzüge können verwendet werden, um Ihr anrechenbares Einkommen unter die Grenze der wesentlichen Erwerbstätigkeit zu senken. Aber wenn Sie sich auf solche Abzüge verlassen, um Ihr Einkommen unter dem Betrag der wesentlichen Erwerbstätigkeit zu halten, leben Sie wirklich gefährlich. Es ist sicherer, einfach den Betrag der wesentlichen Erwerbstätigkeit als Richtwert zu verwenden und sicherzustellen, dass Ihr durchschnittlicher monatlicher Bruttoverdienst diesen Betrag nicht übersteigt.

Ist es möglich, in meinem eigenen Geschäft in Teilzeit zu arbeiten?

Es ist möglich, obwohl die Regeln der Sozialversicherungsbehörde es erlauben, festzustellen, dass eine Person, die in Teilzeit in ihrem eigenen Geschäft arbeitet und tatsächlich Geld verliert (wie es viele Geschäftsinhaber tun, wenn sie ihr Geschäft zum ersten Mal eröffnen), eine wesentliche Erwerbstätigkeit ausübt.

Auch wenn Sie Geld verlieren, aber mehr als 80 Stunden pro Monat arbeiten, wird die Social Security Administration feststellen, dass Sie eine Probearbeitszeit leisten. Somit verbrauchen Sie Ihre Probearbeitszeit.

Wann muss ich mein Arbeitseinkommen der SSA melden?

Wenn Sie SSI-Leistungen erhalten, müssen Sie das Einkommen, das Sie in einem Monat erhalten, bis zum Zehnten des nächsten Monats melden.

Wenn Sie Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung erhalten, verlangt die Social Security Administration, dass Sie „unverzüglich“ melden, wenn Sie arbeiten gehen oder ein eigenes Unternehmen gründen. Sie müssen der Social Security Administration also sofort mitteilen, dass Sie versuchen zu arbeiten.

Nirgendwo gibt die Social Security Administration jedoch eine klare Anweisung, wann Sie ihr Kopien von Scheckabrechnungen und Belege für behinderungsbedingte Arbeitsausgaben schicken müssen. Es ist also wahrscheinlich, dass Sie von verschiedenen Personen bei der Social Security Administration unterschiedliche Dinge gesagt bekommen. Die allgemeine Regel ist, dass Sie Ihr Einkommen früh genug melden müssen, um eine Überzahlung zu vermeiden. Aber wenn Sie Ihr Einkommen unter dem Betrag für substanzielle Erwerbstätigkeit halten, werden Sie keine Überzahlung haben (es sei denn, Sie machen einen Fehler).

Wenn Sie die Sozialversicherungsbehörde anrufen, um zu melden, dass Sie eine Arbeit aufgenommen haben, fragen Sie, wann Sie Einkommensnachweise vorlegen müssen. Da unterschiedliche Regeln gelten, vergewissern Sie sich, dass der Vertreter der Social Security Administration versteht, dass Sie Invaliditätsleistungen und keine Rentenleistungen erhalten. Achten Sie darauf, dass Sie den Namen und den Standort der Person, mit der Sie sprechen, erfahren. Schreiben Sie anschließend einen Brief an Ihr örtliches Büro, in dem Sie erklären, dass Sie zu arbeiten begonnen haben und wiederholen Sie, was Ihnen über die Meldung von Einkommen gesagt wurde. Bewahren Sie eine Kopie des Briefes auf.

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