A) Dismissal vs. Closing of a Bankruptcy Case — Die Hauptunterschiede zwischen Dismissal und Closing of a Bankruptcy Case betreffen die Entlassung, die Möglichkeit, einen weiteren Insolvenzfall einzureichen, und die Konsequenzen der Einreichung eines weiteren Insolvenzfalls.
- Entlassung eines Konkursverfahrens – Entlassung bedeutet normalerweise, dass das Gericht alle Verfahren im Hauptkonkursverfahren UND in allen gegnerischen Verfahren gestoppt hat, und dass keine Entlastungsanordnung erteilt wurde. Die Entlassung kann erfolgen, weil ein Schuldner die Entlassung beantragt hat und sich für eine freiwillige Entlassung qualifiziert. Die Entlassung kann auch ohne die Zustimmung des Schuldners erfolgen, wenn das Gericht die Entlassung von sich aus anordnet oder ein Treuhänder oder ein Gläubiger einen Antrag auf Entlassung des Insolvenzverfahrens stellt und das Gericht dem Antrag stattgibt. Siehe die entsprechenden FAQs unten.
- Abschluss eines Insolvenzverfahrens – Abschluss bedeutet, dass alle Aktivitäten im Hauptkonkursverfahren abgeschlossen sind. Das bedeutet, dass über alle Anträge bereits entschieden wurde, und wenn ein Treuhänder bestellt wurde, hat dieser eine Erklärung abgegeben, dass alle Treuhänderaufgaben abgeschlossen sind. Siehe die entsprechenden FAQs weiter unten.
Closing bedeutet nicht, dass eine Entlastung eingetragen wurde, es sei denn, alle Aktivitäten zur Bestimmung der Entlastung wurden abgeschlossen. Wenn ein Konkursverfahren ohne Entlastung abgeschlossen wird, weil ein einzelner Schuldner nicht rechtzeitig eine Bescheinigung über den Abschluss eines Lehrgangs zum persönlichen Finanzmanagement eingereicht hat, muss der Schuldner einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
Eine Schließung bedeutet nicht notwendigerweise, dass alle gegnerischen Verfahren abgeschlossen sind. Informationen über das kontradiktorische Verfahren finden Sie in den entsprechenden FAQs weiter unten.
B) Umwandlung in ein anderes Konkurskapitel – Umwandlung bedeutet, dass das Gericht die Änderung eines Konkursfalls von einem Kapitel in ein anderes Kapitel genehmigt hat. Die Umwandlung kann vom Schuldner, von einem Treuhänder oder einem Gläubiger beantragt oder vom Gericht unabhängig davon angeordnet werden. Manchmal wird die Umwandlung automatisch genehmigt, in anderen Situationen wird sie abgelehnt oder erfordert eine Gerichtsanhörung, um einen Antrag auf Umwandlung zu genehmigen. In mancher Hinsicht beginnt der Konkursfall mit der Umwandlung von vorne, weil es unterschiedliche Rechte und Pflichten für den Schuldner und die Gläubiger gibt. In anderer Hinsicht setzt die Umwandlung bereits laufende Aktivitäten fort. Es wird dringend empfohlen, einen Konkursanwalt zu konsultieren, um das Recht des Schuldners auf Umwandlung in ein anderes Kapitel und die Auswirkungen der Umwandlung zu besprechen. Siehe die entsprechenden FAQs unten.