Bundesrechtliche Vorschriften verlangen, dass Erzeuger großer und kleiner Mengen gefährlicher Abfälle eine EPA-Identifikationsnummer (EPA ID) mit dem EPA-Formular 8700-12 erhalten und das ausgefüllte Formular bei der autorisierten staatlichen Behörde oder dem EPA-Regionalbüro einreichen, wenn der Staat nicht berechtigt ist, das Resource Conservation and Recovery Act Subtitle C-Programm umzusetzen. Das Formular zur Identifizierung des Standorts (EPA-Form 8700-12) enthält Informationen wie:
- Name und Adresse des Standorts,
- Kontaktinformationen und
- Beschreibung der am Standort durchgeführten gefährlichen Abfallaktivitäten.
Dokumente und Anweisungen
- Anweisungen zur EPA-Identifikationsnummer und Formular (Formular 8700-12)
- Die gültigen NAICS-Codes (North American Industry Classification System) für die Einreichung des Berichts.
- Wo Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars erhalten
Geräte, die gefährliche Abfälle in sehr kleinen Mengen erzeugen, sind von der Bundes-EPA nicht verpflichtet, eine EPA-Identifikationsnummer zu erhalten oder ein Meldeformular einzureichen, unterliegen aber möglicherweise den landesspezifischen Meldeanforderungen. Alle Erzeuger sollten sich mit ihren staatlichen Behörden in Verbindung setzen, um die spezifischen Meldeanforderungen für diesen Staat zu klären.
- Liste der staatlichen Behördenkontakte