Die Meldepflichten unterscheiden sich für Haushalte, die nur Bargeldunterstützung von DTA (TAFDC oder EAEDC) erhalten. 106 C.M.R. § 366.110(A). Wenn Ihr Haushalt Bargeldunterstützung erhält, sind Sie nicht in der vereinfachten Berichterstattung. Dies kann sich im Laufe des Jahres 2020 ändern. Rufen Sie Ihren DTA-Fallmanager an, um zu fragen, welche Berichtsregeln Sie befolgen müssen.
Wenn Sie Bargeldunterstützung von DTA erhalten, müssen Sie Folgendes innerhalb von 10 Tagen nach der Änderung melden:
- Ihr Einkommen (verdient oder nicht verdient) steigt oder sinkt um mehr als $100 pro Monat. Dies ist die Regel für SNAP, unabhängig davon, wie Ihr Einkommen für TAFDC behandelt wird (auch wenn DTA 100 % Ihres Einkommens für TAFDC unberücksichtigt lässt).
- Sie beginnen oder beenden einen Job.
- Sie ziehen um und Ihre Miete, Hypothek oder Versorgungsleistungen haben sich geändert.
- Wer mit Ihnen zusammenlebt, hat sich geändert (z. B. ist jemand eingezogen oder ausgezogen oder ein Baby wurde geboren).
- Sie sind gesetzlich verpflichtet, Unterhalt für ein Kind zu zahlen und Ihre Verpflichtung hat sich geändert. Siehe Kann ich jemandem die Erlaubnis erteilen, mit DTA über meinen SNAP-Fall zu sprechen? 2.
Wenn sich Ihre SNAP-Leistungen aufgrund einer Änderung verringern oder enden, muss DTA Ihnen mindestens 10 Tage vor dem Datum, an dem sich Ihre SNAP-Leistungen ändern werden, eine Benachrichtigung zukommen lassen. Ihre Leistungen werden erst nach dieser Zehn-Tages-Frist gekürzt oder eingestellt. 106 C.M.R. § 366.200.
Beispiel: Mary erhält ihre SNAP-Leistung normalerweise am 2. des Monats. Am 15.11. meldet sie eine Erhöhung ihres Einkommens. Bis zum 25. November muss DTA ihr eine schriftliche Mitteilung schicken, dass ihr SNAP gekürzt wird. DTA kann ihre Leistungen erst am 5.12. kürzen, also 10 Tage nach dieser Mitteilung. Da Mary ihr nächstes SNAP bereits am 2.12. erhalten hat, werden ihre Leistungen erst im Januar gekürzt.
DTA muss Ihnen keine 10-Tage-Benachrichtigung über eine Änderung zukommen lassen, wenn DTA bestätigte Informationen hat, dass ein Haushaltsmitglied verstorben ist, wenn es eine Massenänderung gibt (wie z.B. eine Anpassung der Lebenshaltungskosten der Sozialversicherung) oder in bestimmten anderen Situationen. 106 C.M.R. §§366.210, 106 C.M.R. §366.215. In manchen Situationen können Ihre Leistungen sofort gekürzt oder beendet werden. 106 C.M.R. §366.120(C). Sie haben immer noch das Recht, Berufung einzulegen. Siehe Appeal Rights.
DTA Online Guide: SNAP > Bescheinigungstypen > Änderungsmeldung