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Was bedeutet primär und nicht-beitragsabhängig?

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In einem Versicherungskontext ruft das Wort beitragsabhängig das Konzept des proportionalen Anteils an der Verpflichtung, für einen Schaden zu zahlen, hervor.

Wenn zwei oder mehr Versicherte Versicherungsschutz für dieselbe Partei und denselben Schaden bieten, wird der Beitrag standardmäßig auf gleiche Beträge in Bezug auf den Anteil, der jedem Versicherten zugewiesen wird, oder durch ihre Versicherungsgrenzen. Jeder Versicherte hat das Recht, von den anderen Versicherten einen Beitrag zu verlangen, der seinem Anteil am Gesamtschaden entspricht.

Der Begriff „beitragsfrei“ bedeutet jedoch, dass Ihre Versicherung im Schadensfall keinen Beitrag von der Versicherung Ihres Kunden verlangt.

Wenn es zum Beispiel einen Schadensfall gäbe und sowohl Sie als auch Ihr Kunde haftbar wären, hätte der Geschädigte das Recht, sowohl von Ihnen als auch von der Versicherung Ihres Kunden Schadensersatz zu verlangen. Mit anderen Worten, sowohl Ihre Versicherung als auch die Versicherung Ihres Kunden würden zur Begleichung des Schadens beitragen.

Wenn jedoch Ihr Kunde in der gleichen Schadenssituation als zusätzlicher Versicherter benannt wurde und eine primäre und nicht beitragsabhängige Klausel vorhanden ist, wird Ihre Versicherungsgesellschaft keinen Beitrag von der Versicherung Ihres Kunden verlangen.

In diesem Fall wird die Versicherung Ihres Kunden nur dann in Anspruch genommen, wenn Ihre Versicherung erschöpft ist. Mit anderen Worten: Ihre Versicherungspolice ist primär (in erster Linie) und die Versicherungspolice Ihres Kunden ist exzessiv (in zweiter Linie).

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