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Was ist Kredit- und Schuldnerberatung im Konkurs?

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Eine natürliche Person, die Konkurs anmeldet, muss zwei Kurse besuchen, bevor sie einen Schuldenerlass erhält: einen Kreditberatungskurs und einen Schuldnererziehungskurs. Diese Anforderung gilt für jede natürliche Person, die einen individuellen Konkursantrag stellt, unabhängig von der Art des Kapitels. Eine juristische Person, wie z.B. eine Personengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Kapitalgesellschaft, muss den Kredit- und den Schuldnerberatungskurs nicht absolvieren.

Kreditberatungskurs: Der „erste“ Kurs

Bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen, ist es wichtig, sicher zu sein, dass es die richtige Entscheidung ist, denn eine Insolvenzanmeldung kann schwerwiegende und dauerhafte Auswirkungen auf Ihren Kredit, Ihr Vermögen und Ihr Einkommen haben. Der erste Kurs – der Kreditberatungskurs vor der Anmeldung – hilft Ihnen, sicherzustellen, dass ein Konkurs das Richtige für Sie ist. In diesem Kurs werden Sie Ihre Finanzen überprüfen und alternative Rückzahlungsmöglichkeiten erkunden. Wenn Sie nach Abschluss des Kurses zu dem Schluss kommen, dass eine Insolvenz sinnvoll ist, reichen Sie eine Bescheinigung über den Abschluss des Kurses ein, um nachzuweisen, dass Sie die Bildungsanforderungen erfüllt haben, zusammen mit Ihrer Petition und den Terminen (die offiziellen Unterlagen, die den Fall einleiten). Sie können den Kurs online oder per Telefon absolvieren, und die meisten Leute schließen ihn in ein oder zwei Stunden ab.

Schuldnerausbildung: Der „zweite“ Kurs

Den Post-Filing-Schuldnerbildungskurs (oder „zweiten“ Kurs) absolvieren Sie, nachdem Sie Ihren Konkurs eingereicht haben. Der zweite Kurs gibt Ihnen Werkzeuge für das Finanzmanagement an die Hand, auf die Sie sich auch nach dem Konkurs verlassen können.

Bei einem Konkurs nach Kapitel 7 müssen Sie Ihr Abschlusszertifikat spätestens 60 Tage nach dem ersten Termin für die 341 Gläubigerversammlung (die Anhörung, an der alle Konkursantragsteller teilnehmen müssen) beim Gericht einreichen. Das Gericht wird Sie daran erinnern, indem es Ihnen eine Mitteilung mit dem Titel „Notice of Requirement to File a Certification of Completion of Course in Personal Financial Management“ schickt. Antragsteller nach Kapitel 11, 12 und 13 können die Abschlussbescheinigung jederzeit einreichen, bevor sie die letzte Zahlung im Rahmen des Rückzahlungsplans leisten.

Es ist am besten, die Kursarbeit rechtzeitig zu erledigen, denn es ist nicht nur leicht zu vergessen, die Bescheinigung nicht einzureichen, es wird Sie auch etwas kosten. Das Gericht wird Ihren Fall abweisen, ohne Ihre qualifizierten Schulden zu tilgen, und Sie müssen die Einreichungsgebühr zurückzahlen, um den Fall wieder aufzunehmen. Schlimmer noch, bei vielen Gerichten können Sie die Bescheinigung erst dann einreichen, wenn Sie einen Antrag stellen, der das Gericht bittet, die verspätet eingereichte Bescheinigung zu akzeptieren und der Richter Ihrem Antrag stattgibt (und Sie möglicherweise einen zusätzlichen Antrag auf Entlassung stellen müssen).

Wer muss die Kurse absolvieren?

Alle Personen, die einen Konkurs nach Kapitel 7, 11, 12 oder 13 beantragen, müssen einen Kreditberatungskurs und einen Kurs zur Schuldnerschulung absolvieren, bevor sie einen Schuldenerlass erhalten – auch wenn die Schulden der Person in erster Linie geschäftliche Schulden sind.

Diese Regel gilt auch für Eheleute, die gemeinsam einen Antrag stellen. Jeder muss die Anforderung erfüllen. Im Gegensatz dazu sind juristische Personen wie eine Partnerschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft von dieser Anforderung befreit.

Sie können von der Anforderung befreit sein, wenn Sie einen Notfall einreichen müssen oder sich in einem Militärgebiet befinden. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass solche Ausnahmen selten sind.

Um einen Kurs zu finden, der die Anforderungen der Gerichte in Ihrer Konkursgerichtsbarkeit erfüllt, besuchen Sie die Website des US-Treuhänders und wählen Sie aus einer Liste autorisierter Anbieter.

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