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Wie reiche ich die Scheidung in New Mexico ein?

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Wenn Sie sich entschlossen haben, die Scheidung einzureichen, haben Sie wahrscheinlich einige Fragen über den rechtlichen Prozess. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige wichtige Begriffe, die bei einer Scheidung verwendet werden, und Informationen darüber, wie Sie beginnen können. Wenn Sie spezielle Fragen haben, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden.

Scheidung einreichen

In New Mexico bezeichnet das Gesetz die Scheidung als die Auflösung der Ehe, so dass Sie diesen Begriff vielleicht in den Unterlagen oder auf den Webseiten des Gerichts finden. Der Ehepartner, der die Scheidung einreicht (beantragt), wird als „Petitioner“ bezeichnet, der andere Ehepartner als „Respondent“.

New Mexico hat eine Residenzpflicht, d.h. mindestens ein Ehepartner muss mindestens 180 Tage vor Einreichung der Scheidung in New Mexico ansässig sein. (§ 40-4-5 NMSA, 1978 (2017).)

Um den Scheidungsprozess einzuleiten, muss der Antragsteller eines von zwei Formularen ausfüllen: eine „Petition for the Dissolution of Marriage Without Children“ (Antrag auf Auflösung der Ehe ohne Kinder) oder eine „Petition for Dissolution of Marriage With Children“ (wenn die Familie Kinder unter 19 Jahren hat, die noch in der High School sind).

Beide Formulare finden Sie auf der New Mexico State Judiciary Website.

Scheidungsunterlagen einreichen

Nachdem Sie die Petition und ein „Informationsblatt“ ausgefüllt haben, reichen Sie die Dokumente bei dem für Ihren Bezirk zuständigen Gericht ein. New Mexico hat 13 Gerichtsbezirke, wobei jedes Gericht mehrere Countys abdeckt. Links zu den meisten Websites der 13 Gerichtsbezirke finden Sie auf der Website der Judicial Branch des Bundesstaates.

Bei der Einreichung muss der Antragsteller entweder eine Einreichungsgebühr an das Gericht entrichten (zahlbar in bar oder per Zahlungsanweisung) oder eine Gebührenbefreiung beantragen.

Zustellung der Petition

Wenn Sie zum Gericht gehen, um Ihre Unterlagen einzureichen, ist es eine gute Idee, mehrere Kopien der Petition mitzubringen. Der Gerichtsschreiber wird Ihre Kopien abstempeln, die Sie dann Ihrem Ehepartner zustellen (servieren). Zustellung bedeutet, dass der andere Ehepartner eine Kopie des Scheidungsantrags auf eine vom Gericht genehmigte Weise erhält. (NMRA 1-005.)

Nach dem Recht von New Mexico müssen Sie dem beklagten Ehegatten auf eine der folgenden Arten zustellen:

  • Zustellung einer vom Gericht abgestempelten Kopie der Petition an den Antragsgegner durch eine beliebige Person über 18 Jahre
  • Beauftragung des Bezirkssheriffs, in dem der Antragsgegner lebt oder arbeitet (der Sheriff erhebt eine Gebühr für diesen Service), die Dokumente persönlich zuzustellen, oder
  • Versand einer vom Gericht abgestempelten Kopie der Petition per U.S. Einschreiben, eingeschränkte Zustellung, Rückschein erbeten. Die Post wird verlangen, dass nur der Antragsgegner für die Kopie unterschreibt, und Sie erhalten einen Zustellungsnachweis mit der „Rücksendung der Quittung“ (dieser Zustellungsnachweis ist die grüne Karte.)

Nach der Zustellung an Ihren Ehepartner sollten Sie den Zustellungsnachweis beim Gericht einreichen. Wenn der Antragsgegner zum Beispiel die grüne Zustellungsnachweiskarte unterschrieben hat und die Post sie an den Antragsteller zurückgeschickt hat, sollte der Antragsteller die grüne Karte bei der Gerichtsschreiberei als Beweis dafür einreichen, dass der Antragsgegner eine Kopie des Scheidungsantrags erhalten hat.

Wenn der Sheriff den beklagten Ehepartner zustellt, wird der Sheriff die notwendigen Papiere zum Nachweis der Zustellung bereitstellen.

Wenn schließlich eine dritte Person (über 18) die Scheidungspapiere zustellt, sollte der Antragsteller diese Person das Datum der Zustellung auf eine zusätzliche, vom Gericht abgestempelte Kopie der Petition schreiben lassen.

Die Antwort

Der beklagte Ehegatte sollte innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Papiere ein Formular und eine schriftliche Antwort (manchmal auch Antwort genannt) auf den Scheidungsantrag ausfüllen.

In der Antwort kann der antwortende Ehegatte bestreiten oder dem zustimmen, was der Antragsteller im Scheidungsantrag angegeben hat. Der Antragsgegner muss das Original der Antwort dem Gericht zustellen und eine Kopie an den Antragsteller senden.

Mandatory Financial Disclosures

Beide Ehegatten müssen spätestens 45 Tage, nachdem der Antragsteller die Scheidung eingereicht hat, bestimmte finanzielle Informationen austauschen. (NMRA 1-123.)

Die obligatorische finanzielle Offenlegung verlangt von beiden Ehegatten Informationen über:

  • Einzelne und gemeinsame Vermögenswerte
  • Einzelne und gemeinsame Schulden
  • Einkommen, wie z.B. Einkommen aus Löhnen, selbständiger Tätigkeit und passiven Investitionen, und
  • Ausgaben.

Hilfreiche Ressourcen

Wo Sie die Scheidungsformulare finden

Der einfachste Weg zu den zugelassenen Formularen für die Scheidung ist die Website der Justizbehörde. Diese Formulare müssen ausgedruckt werden, um sie vor der Einreichung entweder handschriftlich oder maschinenschriftlich auszufüllen.

In-person resources

Einige Gerichte beschäftigen regelmäßig Selbsthilfezentren, in denen Sie Formulare erhalten und ausfüllen können. Zum Beispiel ist das Selbsthilfezentrum im ersten Bezirksgericht von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr geöffnet und mit einem Gerichtsangestellten besetzt, der Formulare und Verfahrensinformationen zur Verfügung stellen kann.

Es gibt auch vom Gericht gesponserte Vergleichsvermittlungsdienste. Diese Sitzungen bieten Paaren, die sich selbst vertreten, die Möglichkeit, sich mit einem erfahrenen, neutralen Dritten zu treffen, in der Regel einem geschulten Mediator oder Anwalt, der ihnen helfen kann, eine Einigung über ihre scheidungsbezogenen Fragen zu erzielen, wie die Aufteilung des ehelichen Vermögens und die Entscheidung über das Sorgerecht für die Kinder.

Online-Ressourcen

Für weitere Informationen, einschließlich eines interaktiven Tools zur Berechnung des Kindesunterhalts, gehen Sie auf die Website der Gerichte von New Mexico und klicken Sie auf den Link „Wollen Sie sich selbst vertreten?“

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