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Child Support Orders sind gesetzliche Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung eines Kindes (ren), und werden von einem Gericht festgelegt. Alle Unterhaltsverpflichtungen für Kinder in Indiana werden durch die Indiana Child Support Rules and Guidelines geregelt, die vom Indiana Supreme Court herausgegeben werden. Die Richtlinien verwenden eine Methodik zur Berechnung des Kindesunterhalts als Anteil des Einkommens jedes Elternteils, der schätzungsweise für das Kind ausgegeben worden wäre, wenn die Eltern und das Kind in einem intakten Haushalt gelebt hätten. Für den nicht sorgeberechtigten Elternteil legt der berechnete Betrag die Höhe des Kindesunterhalts fest, der an die sorgeberechtigte Partei zum Wohle des Kindes/der Kinder zu zahlen ist. Bei dem für die sorgeberechtigte Partei berechneten Betrag wird davon ausgegangen, dass er direkt für das/die Kind(er) ausgegeben wird. Die Richtlinien behandeln auch besondere Erwägungen für außergewöhnliche Ausbildungskosten und Elternzeit (Besuchsrecht).

Wenn ein Kind 19 Jahre alt wird, ist das Kind von Rechts wegen emanzipiert und die Verpflichtung des nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Zahlung von laufendem Kindesunterhalt endet. Eine Ausnahme ist, wenn das Kind geschäftsunfähig ist. In diesem Fall wird der Kindesunterhalt während der Entmündigung oder bis zu einer weiteren gerichtlichen Anordnung fortgesetzt. Eine gerichtliche Anordnung für die Verlängerung des Kindesunterhalts über das 19. Lebensjahr hinaus ist erforderlich.

Das Gericht soll ein Kind vor dem 19. Lebensjahr emanzipieren, wenn das Gericht feststellt, dass das Kind:

  • heiratet; oder
  • in den aktiven Dienststatus beim US-Militär geht; oder
  • das Kind nicht unter der Obhut oder Kontrolle eines Elternteils oder einer vom Gericht genehmigten Person oder Behörde ist.

Das Gericht kann die Unterhaltsverpflichtung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils beenden, mit oder ohne Emanzipation des Kindes, wenn das Gericht feststellt, dass alle der folgenden Umstände vorliegen:

  • Das Kind ist mindestens 18 Jahre alt; und
  • Das Kind hat in den letzten 4 Monaten keine weiterführende Schule oder postsekundäre Bildungseinrichtung besucht; und
  • Ist nicht in einer weiterführenden Schule oder postsekundären Bildungseinrichtung eingeschrieben; und
  • Das Kind ist in der Lage, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten.

Damit ein Gericht eine Unterhaltsverfügung vor dem 19. Lebensjahr aufheben kann, muss ein Antrag bei Gericht eingereicht werden. Wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil zum Zeitpunkt der Beendigung der Unterhaltsverfügung einen Rückstand schuldet, muss er diesen weiterhin zahlen.

Wenn zwei oder mehr Kinder von einer Unterhaltsverfügung betroffen sind und ein Kind volljährig wird, wird die Höhe des Unterhalts nicht automatisch reduziert. Die Parteien müssen eine Änderung des Gerichtsbeschlusses beantragen, um die neue Höhe des Unterhalts für das/die verbleibende(n) Kind(er) festzulegen.

Wenn Sie zur Zahlung von Unterhalt verurteilt werden, sind Sie auch für die Zahlung der jährlichen Unterhaltsgebühr (ASFE) für jeden Ihrer Gerichtsbeschlüsse verantwortlich. Diese Gebühr wird manchmal auch als „docket fee“ oder „clerk fee“ bezeichnet. Die aktuelle jährliche Unterstützungsgebühr beträgt $55,00. Für weitere Informationen über jährliche Unterhaltsgebühren klicken Sie bitte auf Annual Support Fees.

Wie werden Unterhaltsverpflichtungen für Kinder durchgesetzt?

Einige der Vollstreckungsinstrumente, die verwendet werden können, sind:

  • Einbehaltung von Unterhaltszahlungen von Löhnen, Arbeitslosengeld und anderen Leistungen
  • Einbehaltung von bundes- und landesweiten Einkommenssteuerrückzahlungen, Lotteriegewinnen, und Versicherungsabfindungen
  • Meldung von unbezahltem Unterhalt an eine Kreditauskunftei
  • Einbehaltung von Führerscheinen und Berufslizenzen sowie Jagd- und Angelscheinen
  • Anwendung von Kfz-Pfandrechten
  • Feststellung und Einbehaltung von Bankguthaben
  • Abgleich von Eltern, die Unterhalt schulden, mit Berichten von Arbeitgebern über neu eingestellte Mitarbeiter
  • Anfechtung/Widerruf von Pässen
  • Datenabgleich mit zahlreichen anderen Systemen von Bundes- und Landesbehörden

Wie man gerichtlich angeordnetenOrdered Support

Einkommenseinbehalt
Wenn eine Income Withholding Order (IWO) an Ihren Arbeitgeber oder Einkommenszahler geschickt wurde, wird dieser den von Ihrem Verdienst einbehaltenen Unterhalt an die zentrale Inkassostelle des Staates Indiana (INSCCU) weiterleiten. Sie sind jedoch für die Zahlung des Kindesunterhalts verantwortlich, bis die IWO in Kraft tritt.

Wie bezahle ich den Kindesunterhalt, bevor die IWO in Kraft tritt?
Nur Barzahlungen können vom Büro des County Clerks in dem Bezirk akzeptiert werden, aus dem Ihr Gerichtsbeschluss stammt. Zahlungen per persönlichem Scheck, Zahlungsanweisung, Barscheck oder zertifiziertem Scheck sind an INSCCU zahlbar zu machen und zu senden an:

INSCCU
PO Box 7130
Indianapolis, IN 46207-7130

Wenn Sie eine Zahlung an INSCCU senden, fügen Sie bitte die folgenden Informationen bei:

  • Ihr Name
  • Ihre Adresse
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre Fallnummer für den Kindesunterhalt
  • Letzte 4 Ziffern Ihrer Sozialversicherungsnummer
  • Ihre Gerichtsnummer
  • Zahlungsbetrag

Wenn Sie mehr als einen Fall für den Kindesunterhalt haben, können Sie entweder:

  • Senden Sie einen Scheck, eine Zahlungsanweisung, einen Barscheck oder einen zertifizierten Scheck pro Fall, oder
  • Senden Sie einen Scheck, eine Zahlungsanweisung, einen Barscheck oder einen zertifizierten Scheck, der den fälligen Betrag für alle Ihre Fälle abdeckt. Wenn Sie einen Scheck für mehrere Fälle schicken, geben Sie bitte den Betrag für jeden Fall an und führen Sie jede Fallnummer einzeln auf.

Ein Überweisungsformular für Kindergeld, das Sie Ihrer Zahlung beilegen können, steht hier zum Download bereit. Es ist wichtig, dass alle Informationen ausgefüllt werden. Wenn Sie die Nummer Ihres Unterhaltsfalls oder die Nummer des Gerichts nicht kennen, können Sie die Kidsline unter (800) 840-8757 oder (317) 233-5437 kontaktieren. Die Kundendienstmitarbeiter stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung, außer an staatlichen Feiertagen.

Kinderunterhaltszahlungen können online oder per Telefon getätigt werden. Jährliche Unterhaltszahlungen (ASFE) können nicht online oder per Telefon getätigt werden. Um eine Unterhaltszahlung online vorzunehmen, klicken Sie bitte auf Make a Child Support Payment.

Um eine Unterhaltszahlung per Kredit-/Debitkarte per Telefon vorzunehmen, rufen Sie bitte 1-855-972-9427 an. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie die vom automatischen Telefonsystem angeforderten Informationen ein, die Folgendes umfassen:

  • Sozialversicherungsnummer
  • 10-stellige Fallnummer für Kindesunterhalt
  • Zahlungsbetrag
  • Kredit-/Debitkarteninformationen
  • Telefonnummer

Zurzeit können wir keine Zahlungen per elektronischem Scheck akzeptieren; Sie können jedoch Kredit- und Debitkarten verwenden. Eine PIN-Nummer benötigen Sie nicht. Um eine Zahlung zu tätigen, benötigen Sie Ihr Aktenzeichen für die Kinderbetreuung und Ihre Sozialversicherungsnummer. Geben Sie die 10-stellige Fallnummer unter Verwendung führender Nullen ein (z. B. 0000221133). Wenn Sie Ihre Fallnummer nicht kennen, rufen Sie bitte die Kidsline unter (800) 840-8757 oder (317) 233-5437 an.

Auf Ihrer Kreditkartenabrechnung wird die Transaktion als „IN Child Support Payment“ aufgeführt. Bei einer telefonischen oder Online-Zahlung fällt eine Gebühr an. Diese Gebühr beträgt 2,25 % des Gesamtbetrags der Zahlung. Die Gebühr wird als „Child Support Conv.Fee“ aufgeführt. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig und wird nicht auf Ihren Fall angerechnet. Wenn Sie Fragen zur Transaktion haben, rufen Sie bitte die auf der Kreditkartenabrechnung angegebene Telefonnummer an.

Wenn Ihnen bei der Zahlung ein Fehler unterläuft, können Sie sich bei Fragen an die Kidsline unter (800) 840-8757 oder (317) 233-5437 wenden. Bitte überprüfen Sie jede Zahlung sorgfältig, bevor Sie sie absenden. Einmal abgeschickte Transaktionen können nicht mehr storniert oder geändert werden.

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